Beseitigung von Asbesteindeckungen. Unser Betrieb verfügt über den Sachkundenachweis für Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten mit Asbestzementprodukten gem. TRGS 519. Hierdurch sind wir befugt Asbesteindeckungen zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen.
Fordern Sie uns, wir beraten Sie gern und erstellen ein auf Ihr Objekt zugeschnittenes Angebot.
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